FAQ Freiwilligendienst - Häufig gestellte Fragen
Das FSJ (Freiwillige Soziale Jahr) bzw. BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr. Während des Jahres engagierst du dich freiwillig in sozialen Einrichtungen und nimmst an Seminaren und Bildungstagen teil. Über die gesamte Dauer wirst du fachlich und pädagogisch begleitet.
Möchtest du etwas bewirken und dich gleichzeitig persönlich weiterentwickeln? Dann ist der Freiwilligendienst genau das Richtige für dich!
Zuallererst leistest du einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und kannst das Leben von Menschen verbessern, aber auch für dich persönlich bietet das Jahr spannende Möglichkeiten: entwickle dich weiter, entdecke neue Arbeits- und Lebenswelten und lerne andere Freiwillige auf den Seminaren kennen. In nur wenigen Monaten kannst du wertvolle praktische Erfahrungen sammeln und Orientierung für deine Berufswahl gewinnen.
Unser Motto: Mach doch!
Eindrücke gewinnst du auch auf unserem Instagramkanal
Bei uns ist jeder Mensch gleichermaßen wilkommen - sprich uns gerne an und wir versuchen eine passende Lösung für dich zu finden.
Du erreichst uns unter: 04331-593266 oder fsj@diakonie-sh.de
Direkt bei einer Einsatzstelle deiner Wahl - nutze hierfür unsere Suche
Falls du dir noch nicht ganz sicher bist, in welchem Bereich du dein FSJ/BFD machen willst, schaue hier nach.
Gerne beraten wir dich bei der Suche nach einer passenden Einsatzstelle: Schreib uns oder ruf uns an!
Als Freiwillige*r nimmst du bei 12 Monaten Dienstzeit an insgesamt 25 Bildungstagen teil.
Im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein sind diese in der Regel wie folgt unterteilt:
- Begrüßungstag
- Einführungs-, Zwischen-, und Abschlusseminar mit deiner festen Gruppe (jeweils 5 Tage)
- Wahlseminar (5 Tage zum Thema deiner Wahl)
- FSJ: Fachtage (5 Tage zu speziellen Schwerpunkten) / BFD: Politische Bildung (5 Tage)
Die Seminare sind in der Regel mit Übernachtung.
Ja, du kannst in Absprache mit deiner Einsatzstelle vier Wochen für ein Praktikum freigestellt werden.
Ob du in der Zeit des Praktikums Taschengeld erhälst liegt im Ermessen der Einsatzstelle, du bist aber auf jeden Fall weiterhin sozialversichert.
Vorgehen:
- Sprich mit deiner Einsatzstelle deinen Wunsch ab
- Reiche dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein diesen Antrag hierfür ein
Du kannst deinen Freiwilligendienst bis zu 6 Monate auf maximal 18 Monate verlängern.
Sprich hierfür mit deiner Einsatzstelle, fülle diesen Antrag aus und schicke ihn an uns.
In deiner 12-monatigen Dienstzeit wirst du insgesamt 25 sogenannte Bildungstage absolvieren. In der Regel sind diese Bildungstage in 5-tägige Seminare mit Übernachtung in Tagungshäusern in ganz Schleswig-Holstein gegliedert.
Während der Seminare wirst du andere Freiwillige kennenlernen, mit denen du dich über deine Arbeit austauschen kannst. Wir werden gemeinsam deine Arbeit in der Einsatzstelle reflektieren, Exkursionen und Ausflüge unternehmen und uns mit verschiedenen Themen beschäftigen:
- Persönlichkeitsbezogene und soziale Bildung
- Religiöse Bildung und interreligiöser Dialog
- Diversitätsbewusste Bildung
- Politische Bildung
- Arbeitsweltbezogene Bildung / berufliche Orientierung
- Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
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Einsatzstelle:
Für deinen täglichen Arbeitsweg werden dir vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein keine Fahrtkosten erstattet.
Seminare:
Fahrkosten für An-und Abreise zum Seminar werden von uns in Höhe des Preises einer Fahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel in der 2. Klasse übernommen.
Sind Fahrgemeinschaften möglich, werden nur die Kosten für ein SH-Ticket oder eine Gruppenkarte erstattet.
Autofahrer bekommen 0,20€/km, maximal bis zur Höhe des ÖPNV-Tickets bzw. Gruppentickets.
Inhaber*innen des Job- oder Deutschlandtickets haben keine Ausgaben für die Seminaranreise, daher ist auch keine Erstattung möglich.
Einsatzstelle:
Tag 1 - Du meldest dich persönlich vor Dienstbeginn in der Einsatzstelle krank.
"Ich bin krank geworden und werde eventuell morgen oder übermorgen wiederkommen."
Tag 3 - Wenn du bis dahin nicht wieder gesund bist, meldest du dich erneut in deiner Einsatzstell
"Ich bin weiterhin krank und werde meinen Arzt/meine Ärztin aufsuchen."
Tag 4 - Du bist verpflichtet, deinen Arzt oder deine Ärztin aufzusuchen, damit deine Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse belegt wird. Du meldest dich erneut in deiner Einsatzstelle.
"Ich war beim Arzt und werde voraussichtlich bis zum ... (Datum) ... arbeitsunfähig sein."
Seminar:
- Sag deiner Seminarleitung bescheid oder melde dich bei Frau Beckmann unter 04331-593247
- Nun musst du zum Arzt, denn du brauchst ab dem 1. Tag eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Schicke uns ein Foto deiner Krankmeldung (Ohne Diagnose) an: freiwillige-au@diakonie-sh.de
Jede neue Aufgabe birgt Herausforderungen, so auch ein Freiwilligendienst.
Du hast eine Frage, einen Konflikt oder willst einfach nur einen Ratschlag? Herausforderungen stellt man sich am besten gemeinsam. Die zuständigen Pädagog*innen sind auch bei Fragen rund um die Arbeit in der Einsatzstelle für dich da.
Im gemeinsamen Gespräch schauen wir, wie wir dir helfen können und beraten gerne.
Erreichen kannst du uns per Telefon, E-Mail oder unseren Messenger-Dienst "Cocuun".
Alle aktuellen Termine und Neuigkeiten finden Sie unter dem Reiter "Für Einsatzstellen"
Wenn Sie Interesse haben Freiwilligenakquise zu betreiben, informieren Sie sich gerne hier über die Möglichkeiten.
Haben Sie sich für eine Variante entschieden haben, schicken Sie uns das entsprechende Material doch bitte an
m.vollrath@diakonie-sh.de oder
kontaktieren Sie Frau Vollrath, als Ansprechpartnerin für die Einsatzstellenvorstellung bei Instagram,
direkt unter der 0151 64531401.
Im Einsatzstellenhandbuch finden Sie Informationen rund um den Freiwilligendienst, gesetzliche Bestimmungen und Orientierung bezüglich der Abläufe.
Einen Leitfaden für die Erstellung eines Abschlusszeugnisses finden Sie hier.
Kündigungsfristen:
FSJ: 14 Tage zum Ende des Monats
BFD: 6 Wochen zum 15. oder 31. eines Monats.
Unabhängig von der Kündigungsfrist besteht die Möglichkeit einer Auflösung im Einvernehmen.
Hierfür nutzen Sie bitte die Auflösungsvereinbarung.
Wir bitten Sie, uns alle Papierbescheinigungen, die Ihnen vorgelegt werden, (auch Kind-
Krankmeldungen und Bescheinigungen über stationäre Klinikaufenthalte) Ihrer Freiwilligen
als Scan oder Foto an die E-Mail freiwillige-au@diakonie-sh.de zu schicken.
Melden Sie uns alle Erkrankungen mit elektronischer AU ab dem 4. Kalendertag, die wir
abfragen müssen.
Bei auffallend vielen Kurzerkrankungen einzelner Freiwilliger setzen Sie sich bitte unbedingt
mit den zuständigen Pädagog*innen in Verbindung, um weitere Maßnahmen zu
besprechen.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass die Nachweise der Arbeits- und auch
Fehlzeiten Ihrer Freiwilligen mindestens 5 Jahre aufzuheben sind. Für Prüfungen durch das
Bundesamt hat das Diakonische Werk bislang die AU-Meldungen an die Einsatzstellen
geschickt. Zeiten ohne AU müssen zukünftig anhand Ihrer Dienstpläne belegt werden.
Alle notwendigen Anträge und Dokumente haben wir im Bereich Downloads bereitgestellt.